AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines: designklima, ein Team aus Selbstständigen, vertreten durch Dipl. Des. Simon Klima (Theophanostraße 11, 50969 Köln, Deutschland), erbringt Leistungen für seine Auftraggeber – im Folgenden synonym auch für die weibliche Form verwendet – zu den nachfolgend genannten Bedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge und werden bei Auftragserteilung anerkannt. Abweichende Regelungen bedürfen einer wechselseitig schriftlichen Bestätigung. Diese AGB gelten bis auf Weiteres (der Stand ist 06.2009).
2. Angebote: Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn beide Vertragspartner ein Angebot schriftlich bestätigt haben. Veränderungen des Angebotes, die im Verlauf des Projektes entstehen können, werden besprochen und schriftlich bestätigt.
3. Miteinander: Zur Durchführung des Auftrages verschafft der Auftraggeber alle Voraussetzungen, in der Weise, dass der Auftrag wunschgemäß durchgeführt werden kann. Weiterhin verpflichtet er sich dazu, alle Informationen über die Leistungen und die Korrespondenz, die im Rahmen des Projektes erfolgen, vertraulich zu behandeln. Gerne darf er, bei Zufriedenheit oder mehr, designklima weiterempfehlen. Wir handeln ebenso.
4. Leistungen Dritter: Im Rahmen eines Projektes kann designklima, im Namen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung, Leistungen bei Dritten in Auftrag geben, die zum Projektumfang gehören. Zum Beispiel die Erstellung von professionellen Fotos, einen Druckauftrag oder Programmierung. Leistungen Dritter sind im Angebot beschrieben oder werden, bei einer Veränderung des Angebotes, gesondert besprochen und bestätigt.
5. Urheberrecht: Bei Entwurfsleistungen besteht für designklima Gestaltungsfreiheit. Es erfolgt zuvor und während den Präsentationen eine Absprache, für die sich die Vertragspartner Zeit nehmen. designklima hat das Urheberrecht an den Entwürfen und wird auf diesen namentlich genannt. Entwürfe dürfen in keinem Fall verändert werden, ohne unsere ausdrückliche Einwilligung. Weiterhin können sie für die Eigenwerbung verwendet werden. Bei Druckprodukten erhalten wir Belegexemplare.
6. Nutzungsrecht: Die Vergütung für die Entwurfsarbeiten stellt den Gegenwert für die Entwurfsleistung dar. Die Vergütung für die Einräumung des Nutzungsrecht stellt den Gegenwert für die Wertschöpfung dar, die durch die wirtschaftliche Nutzung der Entwürfe entsteht. Als Urheber überträgt designklima dem Auftraggeber das für den jeweiligen Verwendungszweck erforderliche Nutzungsrecht. Wenn im Angebot nichts Anderes aufgeführt ist, dann sind die Entwurfsvergütung und die Nutzungsvergütung im Preis zusammengefasst und es wird ein einfaches Nutzungsrecht übertragen, zusammen mit der Bezahlung der Leistung.
7. Haftung: designklima prüft seine erstellten Arbeiten gründlich. Die Recherche erfolgt zur Übersicht, für die Präsentation erfolgt eine Auswahl, erstellte Texte werden je nach Umfang gegengelesen, Internetseiten auf einem Windows- und auf einem Apple-System mit den gängigen Browsern getestet, Organisationsleistungen werden besprochen, für Leistungen Dritter wird die Arbeit im eigenen Interesse vertrauensvoll weitergegeben. designklima haftet nur für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, maximal in Höhe der Vergütung für die Leistung. designklima haftet nicht für wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit, für Eintragungsfähigkeit oder sonstige gebrauchs- oder geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit von Entwürfen. Wenn die im Angebot beschriebene Leistung erbracht ist, gilt sie als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Vergütung: Der Auftraggeber bezahlt uns, damit wir unsere Arbeit tun können. Jede Leistung wird in Rechnung gestellt, wie im Angebot beschrieben. Kündigt sich eine Überschreitung des Angebotsrahmen in Zeit und Arbeitsumfang an, gleich ob diese durch Handlungen des Auftraggeber oder durch designklima entsteht, so erfolgt bereits an dieser Stelle eine Absprache dazu und eine Bestätigung. designklima arbeitet innerhalb eines definierten Rahmen. Der Auftraggeber zahlt eine Entwurfsvergütung und eine Nutzungsvergütung (siehe Punkte 5 und 6). Weitere Kosten, wie Reisekosten, Spesen und Kosten für Leistungen Dritter, die im Rahmen eines Autrags entstehen können, werden vom Auftraggeber übernommen, und je nach Projekt und Umfang vorgelegt. Bei Entwurfsleistungen bleiben die Originale und die dazugehörigen Dateien Eigentum von designklima. Der Auftraggeber kann, nach Absprache und gegen eine entsprechende Vergütung, Originale erwerben. Das Honorar wird in geleisteten Projektschritten fällig, wie im Angebot beschrieben.
9. Schlussbestimmungen: Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Für den Fall von rechtlichen Uneinigkeiten legt designklima, vertreten durch Dipl. Des. Simon Klima, seinen Sitz als gerichtlichen Stand fest.